Ab 13.02.2020 in Kraft: Die neue Notdienst-Gebührenordnung für Tierärzte!

Am 20. Dezember hat – wie erwartet – der Bundesrat die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) mit besonderer Berücksichtigung der Gebühren im Notdienst geändert. Gestern, am Donnerstag, den 13. Februar 2020, wurden die Änderungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind damit ab heute in Kraft. Sollten Sie mit ihrem Tier dieses Wochenende den Notdienst benötigen, gehören Sie zu den ersten Kunden, die von dieser Änderung betroffen sein werden.

Der Kern der Änderung in einem Satz: Nehmen Sie in Zukunft tiermedizinische Notdienstleistungen in Anspruch, werden Ihnen erstens eine Notdienstpauschale (sogenannte Türöffnungs- oder Handshake-Gebühr) von 50 Euro (plus Mehrwertsteuer!) und zweitens ein deutlich erhöhter Gebührenrahmen für die erbrachten Leistungen (plus Mehrwertsteuer!) berechnet.

Klicken Sie hier, um mehr darüber zu lesen

Bundestierärztkammerartikel über Notdienst GOT